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Das Erbrecht bezeichnet die Summe aller Vorschriften, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Hiervon umfasst sind insbesondere die Maßnahmen des zukünftigen Erblassers, die privatrechtlichen Folgen seines Todes zu regeln unter Einschluss der Vorsorgeregelungen für den Fall seiner späteren vor allem krankheitsbedingten Unfähigkeit, sich zu äußern.
In diesem Sinne umfasst unsere Beratung und Vertretung
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