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Im Bereich HealthCare beraten wir bundesweit schwerpunktmäßig im Bereich Heilmittelrecht, aber auch in den benachbarten gesundheitsrechtlichen Gebieten, insbesondere im Arzt- und Krankenhausrecht.
Hier ist die Verknüpfung insbesondere gesellschaftsrechtlicher, regulatorischer und wettbewerbsrechtlicher Beratungsthemen von Bedeutung. Wir entwerfen Gesellschafts- und Beteiligungsverträge unter Beachtung der regulatorischen und steuerrechtlichen Vorgaben, begleiten Zulassungsverfahren und vertreten die Interessen der Heilmittelberufe (insbesondere Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen) bei Störungen des Abrechnungsverkehrs gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen oder auch – gemeinsam mit den Patienten – gegenüber Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV).
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Heilmittelrecht Köln · Heilmittelberufe · Physiotherapeut · Krankenkasse und Patient
Esser &
Dr. Holthausen
Rechtsanwälte
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