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Im Bereich Grundstücksrecht sind wir für unsere Mandanten beratend und gestaltend in Bezug auf alle grundstücksrechtlichen Belange tätig. Das betrifft Grundstücksrechte, grundstücksgleiche Rechte (z.B. Erbbaurecht) oder auch andere dingliche Rechte (Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten, Nießbrauchsrechte, Vorkaufsrechte sowie Grundpfandrechte, also Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden).
Unsere Tätigkeit umfasst die rechtliche Betreuung für
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Grundstücksrecht Köln · Hypothekenrecht · Grundpfandrecht · Erbbaurecht
Esser &
Dr. Holthausen
Rechtsanwälte
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