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Rechtsgebiete

Erbrecht

Das Erbrecht bezeichnet die Summe aller Vorschriften, die die vermögensrechtlichen Folgen des Todes eines Menschen regeln. Hiervon umfasst sind insbesondere die Maßnahmen des zukünftigen Erblassers, die privatrechtlichen Folgen seines Todes zu regeln unter Einschluss der Vorsorgeregelungen für den Fall seiner späteren vor allem krankheitsbedingten Unfähigkeit, sich zu äußern.

In diesem Sinne umfasst unsere Beratung und Vertretung

  • die Begleitung bei der Abfassung testamentarischer Verfügungen (z.B. Testament, Erbvertrag, Vermächtnis);
  • die Hilfe bei der Abfassung von Patiententestament, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung;
  • die Erbensuche;
  • die Unterstützung der Erben gegenüber dem Nachlassgericht sowie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften;
  • Geltendmachung von Ansprüchen des Nachlasses und Abwehr von Ansprüchen gegen den Nachlass;
  • Testamentsvollstreckung.

 
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