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Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im allgemeinen Zivilrecht (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie in zahlreichen Spezialgesetzen. Die Rechte und Pflichten des einzelnen Arbeitnehmers zu dem einzelnen Arbeitgeber regelt das sogenannte Individualarbeitsrecht. Das kollektive Arbeitsrecht umfasst hingegen vor allem das Recht der arbeitsrechtlichen Koalitionen (also der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und das Tarifvertragsrecht.

Unsere Tätigkeit im Arbeitsrecht erfasst insbesondere – sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer –:

  • Formulierung von Arbeitsverträgen;
  • Durchsetzung gesetzlicher und vertraglicher Ansprüche;
  • Änderung von Arbeitsvertragsbedingungen durch Änderungsverträge oder Änderungskündigungen;
  • Flexibilisierung von Arbeitsbedingungen;
  • Begleitung von Rationalisierungsmaßnahmen;
  • arbeitsrechtliche Lösungen im Zuge von Betriebsübernahmen;
  • Beendigung von Arbeitsverträgen durch Aufhebungsvereinbarung, Kündigung usw.;
  • prozessuale Vertretung in allen arbeitsrechtlichen Verfahren.

 
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